Die Cassis Media GmbH, Lütticher Straße 132, 40547 Düsseldorf (nachfolgend”Cassis Media GmbH“) ist Betreiber der Plattform Snapify (nachfolgend “Snapify“).
Cassis Media GmbH ermöglicht Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“), die Erstellung von Video-Clips (nachfolgend „Video“) in Auftrag zu geben und das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung hieran zu erwerben. Diese Videos dienen insbesondere zu Zwecken der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten.
Die Auftragspreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wird mit Unterzeichnung des Auftragsvertrags per DropboxSign fällig. Die Brand muss den Auftrag vollständig über den Zahlungsanbieter CopeCart (https://www.copecart.com/de/impressum) begleichen, bevor Cassis Media GmbH den Auftrag beginnt.
Für die Erstellung eines Videos erteilt eine Brand einen Auftrag an Cassis Media GmbH. Cassis Media GmbH wird für die Erstellung des Videos einen externen Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend „Creator“).
Hierfür wird die Brand eine Beschreibung des Auftrages erstellen (nachfolgend „Briefing“).
Die Cassis Media GmbH vermittelt den Auftrag an Creator, die sich zuvor per digitaler Bewerbung angemeldet haben.
Cassis Media wird das Video durch Unterbeauftragung des ausgewählten Creator erstellen lassen. Cassis Media GmbH wird dem ausgewählten Creator einen Auftrag zur Erstellung des Videos gemäß des Briefings sowie weiterer Vorgaben in eigener Verantwortung erteilen.
Nach Erstellung des Videos durch den Creator wird dieser das Video an Cassis Media GmbH digital senden, welches ggf. von Cassis Media weiter bearbeitet wird. Daraufhin wird das Video der Brand digital zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auftragsvergabe der Brand an Cassis Media GmbH, muss die Brand diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Snapify akzeptieren.
Der Brand obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob Snapify den Anforderungen der Brand entspricht. Die Brand trägt ferner Sorge dafür, dass sie die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von Snapify hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung der Brand an das Internet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt der Brand.
Die nachfolgenden AGB (die „Snapify AGB“) regeln weitere Rechtsverhältnisse zwischen Cassis Media GmbH und der Brand.
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cassis Media GmbH regeln das Rechtsverhältnis zwischen Cassis Media GmbH und der Brand. Im Einzelfall individuell mit der Brand getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein textförmlicher Vertrag bzw. unsere textförmliche Bestätigung maßgebend. Gegenüber Creatorn gelten zusätzlich und vorrangig die Creator AGB.
(2) Verwendet eine Brand eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn Cassis Media GmbH den Geschäftsbedingungen der Brand nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(3) Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente (vgl. Abs. 1) gilt folgende Geltungsreihenfolge:
2. Leistungsgegenstand
Cassis Media GmbH erstellt gemäß Auftrag (Briefing) der Brand das bestellte Video und überlässt der Brand im Zeitpunkt der Abnahme das zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hieran gegen Zahlung einer Vergütung gemäß Ziffer 5. Cassis Media GmbH wird für die Erstellung des Videos auf denjenigen externen Dienstleister als Creator zurückgreifen, den die Brand ausgewählt hat. Das Video wird der Brand auf elektronischem Weg zum Download zur Verfügung gestellt.
3. Vertragsabschluss
(1) Durch die Auftrags- und Vertragsunterzeichnung per DropboxSign gibt die Brand ein verbindliches Angebot zur Erstellung eines dem Briefing entsprechenden Videos an Cassis Media GmbH ab und erkennt die Geltung dieser AGB für den dem Angebot zugrundeliegenden Auftrag an. Das Briefing beinhaltet Angaben zu den folgenden Punkten:
(2) Der verbindliche Abschluss des Vertrages erfolgt durch Zusendung einer Bestätigung von Cassis Media GmbH per E-Mail bzw. DropboxSign an die Brand, wobei eine Annahmefrist von zwei Wochen gilt.
(3) Cassis Media GmbH ist zur Annahme des Angebotes der Brand nicht verpflichtet.
(4) Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften des Videos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Cassis Media GmbH.
(5) Die Leistungen der Cassis Media GmbH beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (z.B. hinsichtlich lauterer Wettbewerbspraktiken) und dienen nicht der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten der Brand (z.B. Pflichtinformationen gegenüber Verbrauchern).
(6) Die Cassis Media GmbH sendet der Brand den Vertragstext, eine Bestätigung der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Leistungen nebst den AGB sowie der Datenschutzerklärung an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Die Angaben im Vertrag und beim Bezahldienstleister CopeCart(https://www.copecart.com/de/impressum) müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
(2) Bei Auftragserteilung muss die Brand unbeschränkt geschäftsfähig sein.
(3) Bei Aufträgen für eine juristische Person oder Gesellschaft muss die handelnde Person hierzu vertretungsberechtigt sein. In diesem Fall ist die vertretene juristische Person oder Gesellschaft die ,Brand’ im Sinne dieser AGB.
Der Vergütungsanspruch des Dienstleisters wird mit Abschluss des Vertrages fällig. Die Höhe des Entgelts bemisst sich nach der jeweiligen Paketbuchung.
(2) Der Dienstleisters schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
(3) Im Falle der nicht erfolgten Entgeltzahlung behält sich der Dienstleister einZurückbehaltungsrecht der Leistungen vor.
(4) Der Preis des Auftrags zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wird mit Unterzeichnung des Auftragsvertrags per DropboxSign fällig. Die Zahlung erfolgt durch die Verwendung von Copecart (https://www.copecart.com/de/impressum) als Zahlungsdienstleister.
(5) Mit Abschluss des Vertrages durch Annahme des Auftrags durch die Cassis Media GmbH gem. Ziffer 3 wird eine einmalige Vergütung für die Erstellung des von der Brand in Auftrag gegebenen Videos und die Übertragung des zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechts zur Nutzung des Videos durch die Brand geschuldet. Die Höhe der Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wird im Vertrag der Auftragsvergabe über DropboxSign dokumentiert.
(6) Legt ein Creator im Auftrag eine finale Auftragslieferung vor bzw. hoch, so hat die Brand 10 Tage Zeit ab Upload-Zeitpunkt, die Videolieferung zu akzeptieren oder eine Überarbeitung anzufordern. Geschieht dies nicht in besagtem Zeitraum, so wird der Auftrag nach Ablauf der 10-Tages-Frist automatisch geschlossen und der beauftragte Creator erhält seine Vergütung.
(7) Das beauftragte Video wird nach Erstellung für die Brand zur Einsichtnahme zur digital Verfügung gestellt. Die Möglichkeit des Downloads und der Abspeicherung als Video-Datei durch die Brand ist erst eröffnet, wenn die Brand die Abnahme des Videos durch akzeptiert . Erst mit der Abnahme wird die Nutzungslizenz gemäß Ziffer 2 zugunsten der Brand eingeräumt.
(8) Falls ein Kunde der Cassis Media GmbH physische Produkte zu Marketingzwecken zur Verfügung stellt, stimmt der Kunde zu, dass diese Produkte im Besitz der Cassis Media GmbH verbleiben und der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückgabe oder Rückerstattung hat.
(1) Die Brand verpflichtet sich innerhalb von 28 Tagen ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung die notwendigen Produktionsmittel bereitzustellen.
(2) Stellt die Brand für die Produktion eines Videos Produktionsmittel (z.B. Samples der zu bewerbenden Produkte) zur Verfügung, werden diese Eigentum von Cassis Media GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Brand den Besitz an den Produktionsmitteln unmittelbar dem beauftragten Creator verschafft. Die Brand steht insoweit gegenüber Cassis Media GmbH kein Herausgabe- oder Ersatzanspruch zu.
(3) Auf schriftliches Verlangen der Brand wird Cassis Media GmbH sich bemühen, die Produktionsmittel an die Brand zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückgabe von Produktionsmitteln besteht jedoch nicht.
(1) Sämtliche Brands und Creator sind verpflichtet,
a) bestehende gesetzliche Vorgaben, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, DS-GVO) sowie behördliche Anordnungen einzuhalten,
b) bei der Verwendung von Snapify nur Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, zu deren Angebot oder Verbreitung sie gesetzlich befugt sind, dabei die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren, keine Angaben oder Äußerungen zu tätigen oder Daten und Inhalte zu verbreiten, die gegen die guten Sitten verstoßen (insbesondere Verherrlichung von Gewalt) oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren,
c) manipulative Verhaltensweisen zu unterlassen,
d) die übrigen in diesen AGB festgelegten Pflichten einzuhalten und
e) vergebene Zugangsdaten nur durch den jeweils Berechtigten zu nutzen und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
(2) Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zu antworten und innerhalb von7 Tagen Rückmeldung auf das erstellte UGC Video zu geben. Wenn der Auftraggeberkeine Rückmeldung von sich aus gibt, gilt das Werk als abgenommen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für dieAusführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen, Beschreibungen zu dem Produktoder Dienstleistung rechtzeitig vorgelegt werden. Zudem hat der Auftraggeber dafürSorge zu tragen, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Dienstleistungnotwendigen Produktsamples schnellstmöglich mit der Post zukommen zu lassen.
(1) Hiermit erklärt der Auftraggeber sich einverstanden, dass er nach erfolgreicher
Zusammenarbeit ein Testimonial in Schrift oder Videoformat erstellt.
(2) Zudem erklärt der Auftraggeber sich einverstanden, dass er mit geleisteter Unterschrift
als Kunden-Referenz für Werbezwecke genutzt werden kann, z.B. in Form von
Unternehmens-Nennung, Fallstudien oder gemeinsam erstellte Testimonials.
(3) Der Auftragnehmer darf die erstellten audiovisuellen Medien zu Werbezwecken nutzen.
Cassis Media GmbH behält sich das Recht vor, aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
a. Nicht fristgemäße Mitwirkung nach Ziffer 5 Abs. 3 und Ziffer 6 Abs. 1
b. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der allgemeinen Verhaltenspflichten nach Ziffer 8 durch die Brand
c. Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziffer 12
d. nach den gesetzlichen Vorschriften
(1) Die Brand hat vor Abgabe des Angebotes nach Ziffer 3 Abs. 1 überprüft, dass die Spezifikationen des Videos gemäß Briefing ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
(2) Cassis Media GmbH gewährleistet, dass die Spezifikationen gemäß des Briefings erfüllt werden.
(3) Soweit die Spezifikationen nach Abs. 2 eingehalten sind, steht es im freien Ermessen von Cassis Media GmbH, das gelieferte Video nach den Wünschen der Brand zu verändern oder weiterzubearbeiten. Hierbei wird Cassis Media GmbH grundsätzlich einen (1) angemessenen Bearbeitungswunsch der Brand ohne Berechnung zusätzlicher Vergütungen umsetzen. Jeder weitere Bearbeitungswunsch wird nur bei etwaiger Vereinbarung über eine weitergehende Vergütung umgesetzt. Einen Wunsch der Brand auf Austausch des gewählten Creators wird Cassis Media GmbH (sofern nicht ein mangelhaftes Video vorliegt) nach freiem Ermessen prüfen; einen solchen Austausch wird Cassis Media GmbH regelmäßig in Betracht ziehen, wenn im Video Gestaltungsmittel gewählt wurden, die die Brand oder das im Video beworbene Produkt in einer für die Brand offensichtlich nicht zumutbaren Weise darstellen.
(1) Eine Haftung von Cassis Media GmbH für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch Cassis Media GmbH zu vertreten ist oder das vertragsgegenständliche Produkt durch den Nutzer außerhalb der vertraglichen Bestimmungen genutzt wurde.
(2) Die Brand stellt die Cassis Media GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Cassis Media GmbH aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Brand geltend machen. Insoweit hat die Brand auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellung durch die Brand erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Insbesondere wird die Brand die Cassis Media GmbH bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen die Brand selbst geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche gegen die Brand, wie insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(3) Die Brand ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter durch Cassis Media GmbH dies umgehend der Cassis Media GmbH mitzuteilen.
(1) Cassis Media GmbH haftet im Rahmen des Vertragsverhältnisses abschließend wie folgt:
(a) Cassis Media GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(b) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Cassis Media GmbH bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Regelung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Diese Haftung ist jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
(3) Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes oder bei Datenschutzverstößen bleibt unberührt.
(4) Soweit ein Anspruch der Brand gegenüber Dritten besteht, tritt ein Haftungsanspruch der Brand gegenüber Cassis Media GmbH in der Weise zurück, dass die Brand zunächst den Schaden gegenüber dem Dritten geltend machen muss. Cassis Media GmbH wird eigene Ansprüche gegenüber Dritten, die für die Durchsetzung der Ansprüche der Brand diesen gegenüber notwendig sind, an der Brand abtreten.
(5) Cassis Media GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Die Brand hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Datensicherung gilt dies jedoch nur, wenn und soweit diese nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil der Vertragsleistungen sind.
(6) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Fristbeginn, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
(7) a. Der Dienstleister übernimmt Gewährleistung für die Erstellung des User Generated Content, basierend auf den Anforderungen des Auftraggebers, schriftlich z. B. via Typeform definiert. Dem Auftraggeber steht, wenn nötig, eine Überarbeitungsschleife der Videos zur Verfügung.
b. Die Haftung für alle erstellten Inhalte im Zuge des Auftrages (z.B. verwendete Bilder,Musik, Videos, Texte, Produkt/Dienstleistungs Beschreibungen und sonstige Inhalte) trägt zu jeder Zeit der Auftraggeber.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Cassis Media GmbH verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen der Brand zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
(3) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Vertragspartei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.
(4) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
(5) Kommt die Kontaktaufnahme zwischen der Brand und einem Creator über Snapify zustande, ist es der Brand untersagt, für selbigen Auftrag ohne Einbindung von Cassis Media GmbH Kontakt zum jeweiligen Creator aufzunehmen. Die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Dasselbe gilt für die Kontaktaufnahme von Creators gegenüber Brands entsprechend. Vertragsstrafe: Jede Kontaktaufnahme, bzw. jeder Vertragsbruch, wird mit 1.000,00€ geahndet. Diese Strafe dient als Entschädigung für den entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn. Die Vertragsstrafe ist unabhängig von anderen Schadensersatzansprüchen, die der Auftraggeber möglicherweise geltend machen kann.
Cassis Media GmbH ist befugt, zur Sicherstellung von gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten die Nutzung von Produkten zu monitoren. Cassis Media GmbH ist weiter berechtigt, jede Maßnahme zu ergreifen, die erforderlich ist, um gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten nachzukommen.
Den Brands und den Creatorn ist es untersagt,
a) Urheberrechts-, Marken oder Eigentumszeichen von Snapify außerhalb der vertraglichen Berechtigung zu nutzen,
b) diese zu entfernen, verändern oder zu verdecken oder
c) Produkte zu verändern einschließlich von Produkten oder Bestandteilen von Produkten, die durch Dritte geliefert werden.
d) Kommt die Kontaktaufnahme zwischen der Brand und einem Creator über Snapify zustande, ist es der Brand untersagt, für selbigen Auftrag ohne Einbindung von Cassis Media GmbH Kontakt zum jeweiligen Creator aufzunehmen. Die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Dasselbe gilt für die Kontaktaufnahme von Creators gegenüber Brands entsprechend.
(1) Cassis Media GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für die die Brand und den Creator nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
a) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
b) wenn die Änderung der Cassis Media GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
c) wenn gänzlich neue Leistungen der Cassis Media GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der Cassis Media GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zur Brand nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Brand ist.
(2) In einem solchen Fall wird die Cassis Media GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die von der Brand bei der Cassis Media GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
(3) Widerspricht der die Brand den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die Cassis Media GmbH wird der Brand mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(4) Die Brands und Creator können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.
(1) Soweit Snapify im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die Snapify nicht verantwortliche Stelle ist, oder ein Zugriff auf solche personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Vertragspartner vorab eine den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Soweit von der Brand personenbezogene Daten Dritter an Snapify übertragen werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Cassis Media GmbH ausschließlich im Auftrag der Brand unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeitung. Die Brand bleibt für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften als datenverarbeitende Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung auf die Cassis Media GmbH wird nicht vereinbart. Cassis Media GmbH behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten ohne bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag zu sperren.
(1) Die Cassis Media GmbH kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis zur Brand betreffen, an die von der Brand bei Cassis Media GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse schicken. Die Brand wird diese E-Mail-Adresse regelmäßig abrufen.
(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber Cassis Media GmbH durch die Brand ist, vorbehaltlich des § 354a HGB, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cassis Media GmbH möglich.
(4) Die Aufrechnung durch die Brand ist ausgeschlossen, vorbehaltlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf , sofern die Brand Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der Cassis Media GmbH einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
Die Cassis Media GmbH, Leopoldstr. 16, 40211 Düsseldorf (nachfolgend”Cassis Media GmbH“) ist Betreiber der Plattform Snapify (nachfolgend “Snapify“).
Cassis Media GmbH ermöglicht Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“), die Erstellung von Video-Clips (nachfolgend „Video“) in Auftrag zu geben und das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung hieran zu erwerben. Diese Videos dienen insbesondere zu Zwecken der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten.
Für die Erstellung eines Videos erteilt eine Brand einen Auftrag an Cassis Media GmbH über die Cassis Media GmbH-Plattform. Cassis Media GmbH wird für die Erstellung des Videos einen externen Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend „Creator“).
Nach verbindlicher Vergabe des Auftrages an Cassis Media GmbH kann die Brand eine Auswahl treffen, welcher Creator mit der Erstellung des Videos durch Cassis Media GmbH unterbeauftragt werden soll. Hierfür wird die Brand eine Beschreibung des Auftrages erstellen (nachfolgend „Briefing“).
Die Cassis Media GmbH vermittelt den Auftrag an Creator, die sich zuvor per digitaler Bewerbung angemeldet haben.
Cassis Media wird das Video durch Unterbeauftragung des ausgewählten Creator erstellen lassen. Cassis Media GmbH wird dem ausgewählten Creator einen Auftrag zur Erstellung des Videos gemäß des Briefings sowie weiterer Vorgaben in eigener Verantwortung erteilen.
Nach Erstellung des Videos durch den Creator wird dieser das Video an Cassis Media GmbH digital senden, welches ggf. von Cassis Media weiter bearbeitet wird. Daraufhin wird das Video der Brand digital zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auftragsvergabe der Brand an Cassis Media GmbH, müssen die Brand und der Creator diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Snapify akzeptieren.
Dem Creator obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob Cassis Media GmbH den Anforderungen des Creators entspricht. Der Creator trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von Cassis Media GmbH hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Creators an das lnternet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Creator.
Die nachfolgenden AGB (die „Creator AGB“) regeln – in Ergänzung zu den Snapify AGB (abrufbar unter snapifyapp.com/agb das Rechtsverhältnis zwischen Cassis Media GmbH und Creator.
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cassis Media GmbH regeln besondere Bestimmungen zwischen Cassis Media GmbH und dem Creator. Sie ergänzen die Snapify AGB, die zusätzlich zu diesen Creator AGB gelten.
(2) Verwendet ein Creator eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn Cassis Media GmbH den Geschäftsbedingungen des Creators nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(3) Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente gilt folgende Geltungsreihenfolge:
(1) Der Creator erstellt gemäß der von der Brand über Cassis Media GmbH zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung (Briefing) das beauftragte Video und überlässt Cassis Media GmbH die in Ziffer 5 näher bezeichneten Nutzungsrechte hieran gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Der Creator wird die Erstellung des Videos persönlich ausführen.
(3) Die Lieferung und Übergabe des Videos durch Creator erfolgt durch Hochladen und Übermittlung des Video an die Cassis Media GmbH. Falls nichts Abweichendes vereinbart wird, muss der Creator das Video spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss und Erhalt der Produktionsmittel fertigstellen und digital zugänglich machen bzw. hochladen.
(4) Der Creator verpflichtet sich vertraglich zur einmaligen angemessenen Anpassung des vertraglich geschuldeten Videos im Rahmen einer (1) Feedback-Schleife. Diese einmalige Anpassung ist durch das vertragliche Entgelt abgegolten. Eine solche Anpassung kann nur gefordert werden, wenn sich die Änderungswünsche innerhalb des durch das Briefing festgelegten Rahmens halten. Eine angeforderte Anpassung hat durch den Creator innerhalb von 3 Kalendertagen zu erfolgen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Creator ist nicht zur Anpassung verpflichtet, wenn die im Rahmen des Anpassungswunsches gestellten Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind. Die Pflichten des Creators zur Gewährleistung im Falle einer mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
(5) Dem Creator stehen aus dem Rechtsverhältnis zwischen Cassis Media GmbH und Dritten (insbesondere der beauftragenden Brand) keine eigenen Ansprüche oder Rechte zu.
(1) Der Creator erhält von Cassis Media GmbH Auftragsangebote. Das Angebot bezieht sich inhaltlich auf die Bestimmung des Briefings durch die Brand gemäß Ziffer 3 der Snapify AGB.
(2) Der Creator ist zur Annahme des Auftragsangebots nicht verpflichtet.
(2) Der Vertrag kommt zwischen dem Creator und Cassis Media GmbH zustande durch Annahme eines Auftragsangebots durch den Creator und der anschließenden Zusendung einer elektronischen Bestätigung durch Cassis Media GmbH an den Creator.
(3) Cassis Media GmbH ist zur Auftragserteilung nicht verpflichtet. Die Zusage eines Creators für einen Auftrag wird nicht vergütet, sofern der Creator nicht von der Brand ausgewählt worden ist.
(4) Cassis Media GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftrag der Brand vorzeitig beendet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Brand die für die Erstellung des Videos erforderlichen Produktionsmittel (siehe Ziffer 7) nicht rechtzeitig übersendet.
4. Vergütung
(1) Cassis Media GmbH schuldet dem Creator für die Erstellung des auftragsgemäßen Videos eine Vergütung. Die Vergütung wird vor Auftragsvergabe bzw. -annahme durch die Brand und dem Creator zwischen dem Creator und der Cassis Media GmbH verhandelt und schriftlich festgehalten.
(2) Der Zahlungsanspruch des Creators wird mit Abnahme des Videos durch Cassis Media GmbH fällig; § 641 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Abnahme hat zu erfolgen, wenn das Video an Cassis Media GmbH digital übermittelt und zum herunterladen zugänglich iat und dem vereinbarten Vertragsinhalt gemäß des Brand-Briefings entspricht.
(3) Die Abnahme erfolgt als elektronische Mitteilung durch Cassis Media GmbH an den Creator.
(4) Der Creator verpflichtet sich eine den Vorschriften des § 14 UStG entsprechende Rechnung zu erstellen und der Cassis Media GmbH innerhalb von 7 Kalendertagen per elektronischer Mitteilung zukommen zu lassen. Daraufhin wird die Cassis Media GmbH den Zahlungsanspruch des Creators begleichen.
5. Geistige Eigentumsrechte
(1) Der Creator überträgt zum Zwecke der Vertragserfüllung die Nutzungs- und Verwertungsrechte hinsichtlich des erstellten Videos nach näherer Maßgabe von Abs. 2 auf Cassis Media GmbH.
(2) Im Zeitpunkt des Hochladens des Videos auf Cassis Media GmbH räumt der Creator der Cassis Media GmbH alle geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Nutzungsrechte an Urheberrechten) an und in Bezug auf das hochgeladene Video (das „Werk“) ein. Die Rechteeinräumung umfasst unter anderem die Befugnis der Cassis Media GmbH, das Werk im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form – entgeltlich oder unentgeltlich – zu nutzen, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Befugnis, das Werk interaktiv auf elektronischem Weg auf allen derzeit bekannten Übertragungswegen wie Kabel, Satellit, allen Funkübertragungssystemen jeder Art in allen Standards nutzbar zu machen. Die vorstehenden Rechte können von Cassis Media GmbH nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung auf Dritte weiter übertragen werden (insbesondere auf die beauftragende Brand). Cassis Media GmbH und diejenigen Personen, denen Cassis Media GmbH hierzu das Recht einräumt, sind berechtigt, das von dem Creator geschaffene Werk zu bearbeiten und zu ändern sowie das so bearbeitete oder geänderte Werk zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten.
(3) Der Creator verzichtet hiermit, soweit rechtliche zulässig, auf die ihm nach dem Urheberrecht zustehenden Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes, auf das Recht, als Urheber genannt zu werden und auf das Recht auf Zugang zu dem Werk.
(4) Cassis Media GmbH nimmt hiermit alle vorstehenden Rechteübertragungen und Lizenzen vorab an.
6. Gewährleistung
(1) Der Creator gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Inhalte gemäß des Briefings und gegebenfalls der im Nachgang des Briefings vereinbarten Änderungen oder Präzisierungen erfüllt werden.
(2) Der Creator versichert, dass das von ihm erstellte Video frei von Rechten Dritter ist und eine Verwendung des Videos keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt.
(3) Der Creator hat Cassis Media GmbH von solchen Schäden auf erstes Anfordern freizuhalten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen, es sei denn, der der Creator hat diese Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
(4) Der Creator ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter dies umgehend Cassis Media GmbH mitzuteilen.
(5) Bei Absage eines zugesagten Projekts durch den Creator ist dieser verpflichtet, eine Strafe in Höhe von mindestens 150€ pro Video oder den entstandenen Unkosten zu zahlen. Diese Strafe dient als Entschädigung für die entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn. Im Falle einer nicht eingehaltenen Deadline gilt dasselbe. Die Strafe ist unabhängig von anderen Schadensersatzansprüchen, die der Auftraggeber möglicherweise geltend machen kann.
7. Produktionsmittel
(1) Die an den Creator für die Erstellung eines Videos zur Verfügung gestellten Produktionsmittel (z.B. das per Video zu bewerbende Produkt der Brand) sind Eigentum von Cassis Media GmbH. Sie sind nach Erstellung des Videos unverzüglich an Cassis Media GmbH herauszugeben. Das Produktionsmittel muss sich hierbei in einem der vorgesehenen Verwendung (Produktion des Videos) entsprechenden Zustand befinden. Dies gilt nicht, soweit die Produktionsmittel bei vertragsgemäßer Erstellung des Videos planmäßig verbraucht werden und dadurch als Sache untergehen.
(2) Eine Herausgabepflicht besteht nicht, wenn das Produkt ausdrücklich an den Creator dauerhaft überlassen wurde. Übermittelt der Creator das geschuldete Video nicht fristgemäß an Cassis Media GmbH oder verweigert der Creator die geschuldete Anpassung gemäß Ziffer 2 Abs. 4, sind überlassene Produktionsmittel auch dann herauszugeben, falls diese dauerhaft überlassen wurden.
(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch dann, wenn die Übergabe (Besitzverschaffung) der Produktionsmittel an den Creator unmittelbar durch die Brand erfolgt ist.
(4) Verstößt der Creator gegen seine Pflicht zur fristgemäßen Herausgabe der Produktionsmittel, so hat er an Cassis Media GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des allgemeinen Verkaufspreises des Produktionsmittels zu leisten, mindestens jedoch in Höhe von EUR 150,00. Die Vertragsstrafe tritt neben die sonstigen Rechte auf Herausgabe und auf Schadensersatz, wird jedoch auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.
8. Kundenschutz
(1) Kommt die Kontaktaufnahme zwischen der Brand und einem Creator über Snapify zustande, ist es der Brand untersagt, für selbigen Auftrag ohne Einbindung von Cassis Media GmbH Kontakt zum jeweiligen Creator aufzunehmen. Die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Dasselbe gilt für die Kontaktaufnahme von Creators gegenüber Brands entsprechend. Vertragsstrafe: Jede Kontaktaufnahme, bzw. jeder Vertragsbruch, wird mit 1.000,00€ geahndet. Diese Strafe dient als Entschädigung für den entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn. Die Vertragsstrafe ist unabhängig von anderen Schadensersatzansprüchen, die der Auftraggeber möglicherweise geltend machen kann.
(2) Gegenüber Cassis Media GmbH ist der Creator zum Kundenschutz verpflichtet. Der Creator darf von Kunden (Brands), die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für Cassis Media GmbH bekannt werden, weder unmittelbar, noch mittelbar über Dritte, Aufträge zur Erstellung von Marketing/Brand-Videos im Bereich des „User-Generated Content“ wahrnehmen. Der Kundenschutz gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er gilt während des Vertragsverhältnisses zwischen Cassis Media GmbH und dem Creator und für die Dauer von 2 Jahren nach dessen Beendigung. Unter Vertragsverhältnis ist sowohl die konkrete Beauftragungen des Creators mit der Erstellung eines Videos als auch das Einverständnis der Snapify AGB bzw Creator AGB zu verstehen.
(3) Ist unklar, ob Brands dem Creator im Rahmen seiner Tätigkeit für Cassis Media GmbH bekannt geworden sind, so muss der Creator nachweisen, dass ihm die Brands außerhalb seiner Tätigkeit für Cassis Media GmbH bekannt geworden sind.
9. Änderungen der AGBs
(1) Cassis Media GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Creator nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
a) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
b) wenn die Änderung der Cassis Media GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
c) wenn gänzlich neue Leistungen der Cassis Media GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der Cassis Media GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Creator nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Creator ist.
(2) In einem solchen Fall wird die Cassis Media GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Creator bei der Cassis Media GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
(3) Widerspricht der Creator den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die Cassis Media GmbH wird den Creator mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(4) Creator können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.
Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Creator in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der Cassis Media GmbH einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.